Informationen für Eltern/ Sorgeberechtigte
- Bei welchen Problemen meines Kindes können wir zu Ihnen kommen?
- Sollten zum ersten Termin bei Ihnen irgendwelche Unterlagen mitgebracht werden?
- Sollte man als Elternteil/ Sorgeberechtigter zum ersten Termin mitkommen? Wenn ja, warum ist das wichtig?
- Fallen - bei gesetzlicher Versicherung - durch Termine bei Ihnen irgendwelche Kosten an?
- Welche Informationen erhält die Krankenkasse, wenn mein Kind zu Terminen zu Ihnen kommt?
- Inwiefern werde ich in die Psychotherapie meines Kindes einbezogen?
- Was ist, wenn ich einen Termin bei Ihnen kurzfristig absagen muss?
- Ich bin sorgenberechtigt, aber kein leiblicher Elternteil des Kindes, mit dem ich komme. Muss ich etwas Besonderes beachten?
Bei welchen Problemen meines Kindes können wir zu Ihnen kommen?
Es gibt keine "richtigen" oder "falschen" Probleme, mit denen man zu einer Therapie kommen kann. Jedes Problem, unter dem Ihr Kind oder ihre ganze Familie leiden, kann ein guter und sinnvoller Grund für eine Therapie sein.
Gründe, wegen denen Kindern oder Jugendlichen häufig zu einem Therapeuten gehen, sind:
- Ängste
- Aufmerksamkeit- und Konzentrationsprobleme
- Belastung durch einschneidende Ereignisse, z.B. bei einer Scheidung, einem Trauerfall oder einer Erkrankung
- Gedanken, von denen der Betroffene nicht loskommt bzw. Handlungen, die scheinbar "sinnlos" sehr oft wiederholt werden
- Essstörungen, z.B. charakterisiert durch plötzlich auftretende starke Gewichtsabnahme, häufiges Erbrechen, Verweigern von Mahlzeiten o.ä.
- körperliche Beschwerden, für die keine körperliche Ursache gefunden werden konnte
- Leistungsprobleme in der Schule
- Mobbing
- Selbstwertprobleme
- selbstverletzendes Verhalten
- Stimmungstiefs
Doch auch wenn andere Gründe vorliegen und ihr Bauchgefühl, Ihnen sagt, dass etwas nicht stimmt: Bei vielen Problemen ist es ratsamer sich einmal "zuviel" beim Therapeuten vorgestellt zu haben als zu wenig. Und jeder hat auch nach dem ersten Termin beim Therapeuten natürlich die Freiheit sich gegen oder für eine Psychotherapie zu entscheiden.
Sollten zum ersten Termin bei Ihnen irgendwelche Unterlagen mitgebracht werden?
Was sie zum ersten Termin unbedingt mitnehmen sollten:
- die Krankenkarte Ihres Kindes
Was hilfreich wäre:
- frühere (möglichst aktuelle) Arztbriefe von früheren Behandlungen oder Diagnostik bei einem Therapeuten oder in einer Klinik
- letztes Zeugnis oder letzter schulischer Bericht über Ihr Kind, insbesondere wenn es um schulische Probleme geht
Sollte man als Elternteil/ Sorgeberechtigter zum ersten Termin mitkommen? Wenn ja, warum ist das wichtig?
Ja, in den meisten Fällen ist es von Vorteil, wenn ein Elternteil das Kind oder den Jugendlichen zum Termin begleitet. Zum Einen ist ein Termin bei einem Therapeuten doch für viele eine ungewohnte Situation, in der es gut ist, nicht allein mit einer unbekannten Person zu sein, zum Anderen werden auch Unterschriften der Sorgeberechtigten benötigt. Für den Therapeuten ist es zudem so einfacher sich schneller ein Bild von allen Beteiligten und der Familiensituation zu machen, was für die Therapie sehr wichtig ist. Und auch die weitere Terminvereinbarung vereinfacht sich dadurch. Eine Ausnahme ist es, wenn Ihr Kind bereits volljährig ist und allein zum Therapeuten gehen möchte! Dennoch können Eltern bei Wunsch auch später natürlich noch einbezogen werden...
Fallen bei gesetzlicher Versicherung durch Termine bei Ihnen irgendwelche Kosten an?
Definitiv nein! Psychotherapie-Termine werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass Patienten bzw. deren Sorgeberechtigte
nichts zahlen müssen.
Welche Informationen erhält die Krankenkasse, wenn mein Kind zu Ihnen zu Terminen kommt?
Was die Krankenkasse erfährt:
- Patient mit Namen, Adresse, Versichertennummer X möchte an Psychotherapie bei Therapeut Y teilnehmen.
- Anzahl der beantragten Sitzungen (i.d. Regel erstmal 15 Sitzungen)
Was die Krankenkasse NICHT erfährt:
- Symptomatik/ Krankengeschichte des Patienten
- Diagnose
Inwiefern werde ich in die Psychotherapie meines Kindes einbezogen?
Generell wird bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre bei laufender Psychotherapie ein Verhältnis von 4:1 hinsichtlich Einzeltermine Kind/ Jugendlicher zu Elternterminen von den Krankenkassen genehmigt. Allgemein ist es zumeist sehr sinnvoll, Eltern einzubeziehen, denn kaum jemand - außer dem Patienten selbst - kennt wahrscheinlich ihr Kind besser als Sie. Je jünger die Kinder sind, umso eher kann auch ein häufigerer Einbezug der Eltern wichtig sein. Bei älteren Jugendlichen ist es oft auch sinnvoll bei Elternterminen auch die Patienten selbst einzubeziehen. Dies wird mit allen gemeinsam im Vorfeld entschieden. Ist ihr Kind 18 Jahre oder älter, liegt es im Ermessen ihres Kindes, ob es Sie als Elternteil einbeziehen möchte oder nicht.
Was ist, wenn ich einen Termin bei Ihnen kurzfristig absagen muss?
Gerade Kinder werden natürlich mal ungeplant krank - und das leider auch mal kurzfristig vor einem Termin. Sollte dies nicht gehäuft immer wieder auftreten, ist dies auch kein Problem. Sollten Sie längerfristig wissen, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bin ich natürlich dankbar, wenn ich dies rechtzeitig im Voraus erfahre. So kann evt. ein anderes Kind bzw. ein anderer Jugendlicher von Ihrem frei gewordenen Terminfenster profitieren.
Ich bin sorgenberechtigt, aber kein leiblicher Elternteil des Kindes, mit dem ich komme. Muss ich etwas Besonderes mitbringen?
Selbstverständlich dürfen auch nicht leibliche Eltern gern mit zum Termin kommen. In diesem Fall bringen Sie bitte einen offiziellen Nachweis über ihr Sorgerecht zum ersten Termin mit! Ausnahme: Es handelt sich um einen jungen Erwachsenen, der 18 Jahre oder älter ist! In diesem Alter kann Ihr Kind selbstverständlich selbst entscheiden, wen es zum Termin mitbringt.